Kurbeitrag & Gastaufnahmevertrag

Kurtaxe

Erhebung eines Kurbeitrages

Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

  • Die Kurtaxe in Hopferau beträgt 1,30 € für Erwachsene
  • Kinder bis 6 Jahre sind frei
  • Kinder 7 – 17 Jahre 0,70 € 
  • Schwerbehinderte mit B100% sind von der Kurtaxe befreit

Reiserücktrittsversicherung

Sie möchten gern Schutz beim Reiserücktritt oder Reiseabbruch und Stornokosten vermeiden? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Bitte achten Sie aufgrund der Corona-Pandemie darauf, dass die Reiserücktrittversicherung einen Corona-Schutz inkl. Quarantäne beinhaltet. 

Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in der Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu

Sehr geehrte Gäste,

die Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR, nachstehend „TSA“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.Stellung der TSA; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

1.1. TSA ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit TSA dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.

1.2. Soweit TSA eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der Gastgeber (z.B. Unterkunft nebst Verpflegung) vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von TSA selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat TSA lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

1.3. TSA hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von TSA vorliegen.

1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von TSA als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von TSA) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist TSA im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach  Ziffer 1.2. oder 1.3.weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. TSA haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.

1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von TSA herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.

1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgen kann, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Gastgebers beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.

c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.

d) TSA weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Sofern nicht sofort die Buchungsbestätigung am Bildschirm dargestellt wird, wird dem Gast der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast zu Stande, welche entweder sofort durch Darstellung am Bildschirm erfolgt und in diesem Fall dem Gast zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung steht oder durch Übermittlung der Buchungsbestätigung per Fax, per E-Mail oder per Post.

3.Zahlung

3.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe bis zu 20% des Gesamtpreises aus Unterkunftsleistungen und gebuchten Nebenleistungen fordern, welche an den Gastgeber zu bezahlen ist.

3.2.  Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ich nicht durch Überweisung möglich.

3.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser Bedingungen zu fordern.,

4.Rücktritt und Nichtanreise

4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

4.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch aus Ziffer 4.1 .Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:

nBei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung                                                                                                                                                         90%

nBei Übernachtung/Frühstück                                                                                                                          80%

nBei Halbpension                                                                                                                                               70%

nBei Vollpension                                                                                                                                                60%

4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an TSA zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

5.Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast

5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber TSA erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6.Haftungsbeschränkung des Gastgebers

6.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit

■ der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

■ der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen Ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

6.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

6.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7.Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. dem Corona-Virus)

7.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

7.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von TSA und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

8.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. TSA und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder TSA noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für TSA oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. TSA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

8.3. Der Gast bzw. der Auftraggeber können den Gastgeber bzw. TSA nur an deren Sitz verklagen.

8.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. TSA gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022

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Vermittlungsstelle ist:

Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR

Lindenweg 4

87669 Rieden am Forggensee

Vertretungsberechtigt: Andreas Haug, Franz Erl

Telefon: +49 (0) 83 62 / 50 59 978

E-Mail:

Internet: www.suedliches-allgaeu.de